Hauskauf Notarkosten


Wer plant, sich ein Haus zu kaufen, muss neben dem Kaufpreis noch einige, nicht unerhebliche Nebenkosten wie etwas Hauskauf Notarkosten mit einplanen. Da die wenigsten Hauskäufer den Preis für ihre Immobilie bar bezahlen, sondern in den meisten Fällen finanzieren, sollten diese Kosten unbedingt bei der Haus-Finanzierung mit eingerechnet werden.

Mit diesen Nebenkosten muss gerechnet werden:

- Als Erstes natürlich der Kaufpreis der Immobilie. Gehen wir der Einfachheit halber einmal von 200.000 Euro aus.

- Die Grunderwerbsteuer fällt bei jedem Haus/Grundstückskauf an und beträgt 3,5% des Gegenwertes. Das wären in unserem Fall, 3,5% von 200.000, also 7.000 Euro. Auf jeden Fall zu beachten ist, das nur derjenige, der die Grunderwerbsteuer bezahlt hat, auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt bekommt. Nur wer diese Bescheinigung hat, kann auch als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden.

- Notargebühren, kommen in jedem Fall auf den Käufer zu, denn so wie früher einen Hauskauf per Handschlag abzuwickeln, ist heutzutage nicht mehr möglich. Damit ein Immobilien-Kaufvertrag rechtsgültig ist, muss dieser von einem Notar beurkundet werden. Diese Hauskauf Notarkosten oder Notargebühren betragen in der Regel 1,5% des Kaufpreises, in unserem Beispiel also 1,5% von 200.000, somit sind wir bei 3.000 Euro. Darin enthalten sind alle Kosten für: die Terminvereinbarung des Kaufvertrages, einen vorab zugesendeten Kaufvertragsentwurf, die Beurkundung des Kaufs, die Gebühren für alle Genehmigungen und Erledigungen, die mit dem Hauskauf zu tun haben (Mitteilung an das Finanzamt usw.), Kosten für die Löschung aller alten Grundschulden, so wie die Gebühren für die Eintragung der Auflassungsvormerkung.