Eigenleistung statt Eigenkapital

Eine besondere Betrachtung verdient die Eigenleistung des Bauherren, durch die sich die Gestehungskosten je nach handwerklichem Talent des künftigen Eigentümers mehr oder weniger stark reduzieren lassen. Die Eigenleistung wird von der finanzierenden Bank wie ein Einsatz von Eigenkapital gewertet, da sie den gleichen Effekt auslöst: Der Beleihungsauslauf wird reduziert.

Doch ähnlich kritisch wie die Fähigkeit, mit Aufnahme einer Immobilienfinanzierung Monat für Monate deutlich höhere Beträge für das Immobiliendarlehen aufwenden zu können, als bisher für die Miete und eine eventuelle Sparrate erübrigt werden konnten, muss jeder Bauherr das Ausmaß der tatsächlich möglichen Eigenleistungen hinterfragen. Auch für weniger begabte Handwerker bieten sich immer die Malerarbeiten an, aber auch die Verlegung der Fußböden, der Dachausbau und die Anlage der Terrasse gehören unter anderem zu den Gewerken, die gerne aus dem Werkvertrag übe eine schlüsselfertige Erstellung herausgenommen werden. Der Häuslebauer sollte sich allerdings sicher sein, dass er im Familien- und Freundesverbund diese Arbeiten tatsächlich leisten kann; eine nachträgliche Vergabe der entsprechenden Gewerke würde die Kosten eher nach oben treiben. Nicht vernachlässigt werden darf auch der zeitliche Aufwand: Wenn zu hohe Eigenleistungen dazu führen, dass sich der Bezug des neuen Hauses um Monate verschiebt, können je nach Höhe der bis dahin zu zahlende Miete auch Eigenleistungen kontraproduktiv sein.