Hauskauf ohne eigenkapital
Es gibt auch diesbezüglich
wieder Ausnahmen, insbesondere bei jungen Immobilienkäufern,
die erst seit kurzem ein ausreichendes Gehalt beziehen. Wer zu dieser
Gruppe gehört, sollte sich dennoch sicher sein, dass seine
berufliche Position krisensicher ist und dass er im Ernstfall auf Basis
seiner Ausbildung und seiner Fähigkeiten bei einem anderen
Arbeitgeber ein ähnlich hohes Gehalt beziehen könnte.
Wer diese Frage positiv beantworten kann, kann mit guten Gewissen auch
eine Vollfinanzierung in Anspruch nehmen. Er sollte allerdings an die
Absicherung der Familie denken und eine Risiko-Lebensversicherung in
Höhe der Finanzierung abschließen. Im Zweifel wird
die finanzierende Bank diese Versicherung ohnehin zur Auflage machen.
Die oft nachzulesenden Belastungsgrenzen sind bei sehr hohen Gehältern eher zu vernachlässigen: Warum sollte jemand, der ein Nettomonatsagehalt von beispielsweise 15.000€ bezieht, davon nicht 10.000€ in zur Bedienung der Finanzierung einsetzen? Doch die sich daraus ergebenden Quote von 66 Prozent wäre für einen Bezieher eines Nettogehaltes von 2.100€ fatal; für Durchschnittsverdiener gilt deshalb völlig zu recht, dass die Belastung bei maximal 4o Prozent des monatlichen Nettoeinkommens liegen sollte. Für Bezieher großer und kleiner Gehälter gilt gleichermaßen, dass in die Belastungsrechnung keine freiwilligen Zahlungen wie Tantiemen, Leistungsboni und ähnliches eingerechnet werden dürfen. Dass in jedem Fall nur ein nachhaltiges Einkommen die Grundlage für die Belastungsrechnung sein darf, versteht sich von selbst.
Die oft nachzulesenden Belastungsgrenzen sind bei sehr hohen Gehältern eher zu vernachlässigen: Warum sollte jemand, der ein Nettomonatsagehalt von beispielsweise 15.000€ bezieht, davon nicht 10.000€ in zur Bedienung der Finanzierung einsetzen? Doch die sich daraus ergebenden Quote von 66 Prozent wäre für einen Bezieher eines Nettogehaltes von 2.100€ fatal; für Durchschnittsverdiener gilt deshalb völlig zu recht, dass die Belastung bei maximal 4o Prozent des monatlichen Nettoeinkommens liegen sollte. Für Bezieher großer und kleiner Gehälter gilt gleichermaßen, dass in die Belastungsrechnung keine freiwilligen Zahlungen wie Tantiemen, Leistungsboni und ähnliches eingerechnet werden dürfen. Dass in jedem Fall nur ein nachhaltiges Einkommen die Grundlage für die Belastungsrechnung sein darf, versteht sich von selbst.